Klagen der DUH

Klageberechtigung
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG ist das Gesetz, welches die DUH maßgeblich zu ihrer Klagetätigkeit befähigt. „Die Organisation ist ein klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagengesetz, besitzt nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Recht zur Verbandsklage und ist als gemeinnützig anerkannt.“

Die hierfür grundlegenden rechtlichen Regelungen finden Sie hier:

Die Voraussetzungen der DUH wurden bereits mehrfach angezweifelt und in Frage gestellt:

  • Deutsche Umwelthilfe verliert Klagerecht als Umweltverband – Wie der Europaticker heute meldet, wird das Umweltbundesamt angeblich der DUH die verliehene Klagebefugnis entziehen müssen.
    Dem 1975 vom BUND gegründeten Verein mit Sitz in Radolfzell am Bodensee und sogenanntem Hauptstadtbüro in Berlin um den Bundesgeschäftsführer; Jürgen Resch, wird das Bundesumweltamt die verliehene Klagebefugnis entziehen müssen. Wie die Behörde bestätigt, liegt ein entsprechender begründeter Antrag seit Anfang der vergangenen Woche vor. Hintergrund sind die mangelnden demokratischen Strukturen, die das Rechtsbehelfsgesetz für Umweltorganisationen zwingend vorschreibt. Einen Ermessensspielraum sieht das Gesetz nicht vor. Weiterlesen…
     
  • DUH als Abmahnverein: bereits 2010 äußert der BaWü Justizminister Ulrich Goll (FDP) hinsichtlich eines Antrags der SPD (Durch kollektiven Rechtsschutz Verbraucher vor Betrug und Benachteiligung schützen), dass die Umwelthilfe ein Negativbeispiel dafür sei:

„Der Justizminister äußerte, der von den Antragstellern thematisierte kollektive Rechtsschutz lasse sich in der Tat nur schwer in die bisherigen deutschen Systeme einfügen. Deshalb stünden das Justizministerium und auch er persönlich einer Ausweitung eher skeptisch gegenüber. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ihm ein Autohändler in einem Brief mitgeteilt habe, dass die Deutsche Umwelthilfe e. V. Radolfzell offenbar in Auto – häusern danach geschaut habe, ob die Schilder mit Informationen, die zu geben seien, immer hinter den Windschutzscheiben angebracht gewesen seien, und in den Fällen, in denen ein Schild einmal auf einem Sitz gelegen habe, wie ein Abmahnverein eine Abmahnung geschickt und zur Zahlung von mehreren Hundert Euro aufgefordert habe. Dies lasse Zweifel aufkommen, ob dies zu den zentralen Aufgaben dieser Organisation gehöre. Daher sollten diese Systeme des kollektiven Rechtsschutzes nicht weiter ausgebaut werden.“

Die einzigartige Finanzierung der DUH stellt ein interessantes juristisches Problem dar: Darf eine Organisation als klageberechtigter Verbraucherschutzverband nach dem Unterlassungsklagengesetz und als gemeinnützig anerkannt sein, nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz das Recht zur Verbandsklage besitzen und sich dabei zu mehr als fast einem Drittel aus Abmahnungen finanzieren?

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/deutsche-umwelthilfe-die-diesel-hasser-14246048/infografik-sonderfall-14245746.html

Das Magazin GT-Spirit schreibt am 06.04.2018:

„Wie uns zahlreiche Informanten geschrieben haben, wurde deren Aufnahmeantrag ohne Begründung abgelehnt. Auch mir wurde nur mitgeteilt, dass ich Fördermitglied ohne Stimmrecht werden könne. Damit verstößt die „Umwelthilfe“ eindeutig gegen die EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG). Aber niemanden scheint das zu stören.

Obwohl die Rechtsabteilungen der Autofirmen und des VDA doch offenbar alles versuchen, die „Umwelthilfe“ juristisch einzubremsen und auch fähige Juristen haben (sollten), ist dies offenbar bislang übersehen worden. Wäre nämlich die allgemeine Klageberechtigung obsolet, könnten tausende von teuren Abmahnungen auch kleiner Autohändler ebenfalls angefochten werden.

Wie ernst es der ehrenwerte Herr Resch mit dem vorgeschriebenen demokratischen Regelwerk seines Vereins hält, hat er selbst ausgeplaudert. Wahrscheinlich aus Versehen. Denn er stellt gar nicht in Abrede, dass nicht jedermann Mitglied werden kann: „Die DUH könnte ansonsten leicht unterlaufen und lahmgelegt werden“, fürchtet Resch in der Süddeutschen Zeitung vom 7.August 2017 ganz offen. Unterlaufen von wem? Von radikalen Islamisten, die Diesel-Fahrverbote verhindern wollen? Dieses Eingeständnis müsste eigentlich Konsequenzen haben.

Dass Resch damit die gesetzliche Verpflichtung zur Offenheit für neue Mitglieder dreist und ungestraft mit Füßen tritt, ist erschreckend. Oder war er nur unvorsichtig, als er den Satz sagte? Damit bringt er jedenfalls klar zum Ausdruck, dass er sich um demokratische Vereinsregeln und geltendes EU-Recht nicht zu scheren gedenkt. Mit diesem Satz hat sich Resch entlarvt und riskiert (hoffentlich) die allgemeine Klageberechtigung, wenn sie von der Politik endlich mal in Frage gestellt würde.“

http://www.gtspirit.de/de/die-deutsche-umwelthilfe-wachsende-kritik/

Abenteuerlich wird es, wenn Gerichte schwer nachvollziehbare Urteile sprechen:

Interessant ist auch, dass die DUH nicht rechtlich verfolgt wird, wenn sie Unternehmen durch Falschaussagen um ihre Gewinne bringt. Ein Biotragetaschenhersteller, welcher nachweislich die damals gültigen EU-Richtlinien für sein Produkt erfüllte, klagte gegen die DUH, weil diese behauptete, die Biotragetaschen seien angeblich nicht kompostierbar. Darauf sprangen zwei große Handelsketten als Kunden ab.

„Das Gericht formulierte in abenteuerlichen juristischen Verrenkungen, dass die DUH mit ihrer Falschbehauptung bestenfalls fahrlässig gehandelt habe. Resch könne nicht mit dem Maßstab journalistischer Sorgfalt gemessen werden, da Resch kein Journalist sei und die DUH kein Presseunternehmen. Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet“.“

http://www.gtspirit.de/de/die-deutsche-umwelthilfe-wachsende-kritik/
https://de.finance.yahoo.com/nachrichten/man-versucht-mich-pers%C3%B6nlich-vernichten-060730060.html?guccounter=1

Wenn einem Verein die Gemeinnützigkeit entzogen wird, ist meistens einer der folgenden drei Tatbestände erfüllt:

Es liegen gravierende Satzungsmängel vor.

  • Es werden gravierende Fehler bei der tatsächlichen Geschäftsführung des Vereins gemacht.
  • Es wird gegen Vermögensbindungspflichten des Vereins verstoßen.“

 https://www.iww.de/vb/archiv/vereinsbesteuerung-verlust-der-gemeinnuetzigkeit-damoklesschwert-haengt-ueber-jedem-verein-und-vorstand-f18124

Nachhaltigkeit ist heute die Universalbegründnung, wenn es darum geht, eigenes Handeln zu legitimieren.  Wie nachhaltig der Umgang mit Millionen Euro Steuergeldern ist, die in Form von Fördermitteln ausgegeben werden, macht die Antwort auf meine parlamentarische Anfrage vom 31.07.2018 deutlich:

Die Umwelthilfe hatte bisher bundesweit gegen wenigstens 28 Städte juristische Schritte eingeleitet. Zum Jahresende kamen weitere Klagen gegen Wuppertal, Oberhausen, Bielefeld und Hagen hinzu.

Bei der Recherche zu dieser Kompetenzseite hatten wir keine Schwierigkeiten, diese Angaben im Internet zu finden. Welche statistischen Daten die Bundesregierung für eine Beantwortung benötigt, möge sie ggfls. einmal selbst beantworten.

Neue Kommunikationsstrategie: „Ey, ich verklag‘ Dich auf Klimaschutz“