Es ist völlig unstrittig und richtig, Ressourcen möglichst effektiv und sparsam zu verwenden, ebenso, wie unser aller Handeln davon geprägt sein sollte, unsere Umwelt weder zu verschmutzen noch anderweitig zu schädigen. 

Gleichwohl ist die Politik dazu aufgefordert, notwendige Richtlinien mit Objektivität, Augenmaß und einem sinnvollen Aufwand-Nutzen-Verhältnis so festzulegen, dass dabei die Ziele des Umweltschutzes bei gleichzeitiger Sicherung unserer industriellen globalen Wettbewerbsfähigkeit angemessen erhalten bleiben und weder der bürgerliche Wohlstand noch bürgerliche Freiheiten eingeschränkt werden. 

Im Mittelpunkt muss hierbei immer der eigenverantwortliche Mensch stehen, das freie Individuum als elementare Errungenschaft unseres Grundgesetzes.

Parolen, apokalyptische Ängste oder wie just von einer schwedischen Jugendlichen gewünschte Panik sind hier mindestens deplatziert! Sinnvoll ist eine emotionsfreie Sachdebatte, welche auf bewiesenen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und allen Teilnehmern gleichberechtigte Argumentationsmöglichkeiten einräumt.

Emissionen

Reduzierung von Emissionen - zweifellos sinnvoll

Die Europäische Union begann schon sehr frühzeitig, Pläne und Vorhaben zur Emissionsreduzierung zu erarbeiten und erzielte dabei auch deutliche Verbesserungen.
Asiatische Besucher sind gerne überrascht, auf welche hohe Luftqualität sie u.a. in deutschen Großstädten treffen.  

Ausgehend von den ermittelten Werten aus 2005 sind weitere erhebliche Reduzierungen geplant. 

Sinnvollerweise überprüft man im laufenden Prozess seinen Status mit einem regelmäßigen Soll-Ist-Vergleich, nicht nur um Abweichungen zu erkennen oder Korrekturen vorzunehmen, sondern auch, um die Erreichbarkeit des Gesamtzieles realistisch einschätzen zu können. 
Eben jene Realität ist jedoch geprägt von Klagen und Strafzahlungen, sofern die Zwischenziele verfehlt werden. 

Die EU gibt vor und wir machen es doch wieder anders

Die von der EU beschlossenen Richtlinien sind nach gültiger Rechtslage innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht zu übernehmen. In Deutschland ist dies die Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz BImSchV.

RICHTLINIE 2008/50/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Mai 2008
basiert auf Nr. 1600/2002/EG , 6. Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft

  1. BImschV 

Normalerweise erfolgen solche Ratifizierungen 1:1. Aber es lohnt sich dann doch, einmal ganz genau hinzuschauen, denn in Deutschland gibt es eine kleine Änderung – mit augenscheinlich großer Wirkung.

NOx und CO2-Ziele

Im Verbrennungsprozess stehen NOx und CO2 in einer entgegengesetzten Wechselwirkung. Konkret heißt das: will man das eine reduzieren, erhöht man automatisch das andere.

Messstationen

Laut EU-Richtlinie sollen die Messstationen straßennah aufgestellt werden. In Deutschland wurden sie an neuralgischen Punkten errichtet, „das wurde sehr akribisch gemacht“, sagt Marcel Langner vom Deutschen Umweltbundesamt (UBA). Aber die EU lasse Ermessensspielraum. In Italien und anderen Ländern handelten die Behörden mitunter anders: „Wir sind genauer.“

Langner ergänzt:

„Ein Grenzwert ist immer ein politischer Wert“